MAK LERVERTRAG

Nachweis- und Vermittlungsvertrag für Kaufinteressenten

zwischen

Rheinaura Immobilien
– nachfolgend „Makler“ genannt –

und

Kunde: Muster
– nachfolgend „Kaufinteressent“ genannt –

 


 

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Makler weist dem Kaufinteressenten die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages nach oder vermittelt den Abschluss eines solchen Vertrages über die nachfolgend bezeichnete Immobilie:

Objekt-/Exposé-Nr.: ____________________

Der Makler wird für den Kaufinteressenten als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig.

Der Kaufinteressent bestätigt, dass ihm die konkrete Möglichkeit zum Erwerb der vorgenannten Immobilie vor Abschluss dieses Maklervertrages nicht bekannt war.

Der Makler schuldet nicht den Abschluss eines Kaufvertrages. Die Entscheidung über den Abschluss eines Kaufvertrages bleibt sowohl dem Kaufinteressenten als auch dem Verkäufer vorbehalten.

 


 

§ 2 Maklertätigkeit

Die Tätigkeit von Rheinaura Immobilien umfasst insbesondere:

  • den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages,
  • die Vermittlung des Kontaktes zwischen Kaufinteressent und Verkäufer,
  • die Bereitstellung verfügbarer Objektinformationen,
  • die Begleitung der Kaufinteressenten im Verkaufsprozess,
  • die Unterstützung bei der Kommunikation zwischen den Vertragsparteien,
  • die Koordination des weiteren Ablaufs bis zum möglichen Vertragsabschluss.

Ein Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht.

 


 

§ 3 Maklerprovision

Für den Nachweis oder die erfolgreiche Vermittlung des Kaufvertrages verpflichtet sich der Kaufinteressent zur Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von:

3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Provision ist verdient und fällig mit dem rechtswirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrages, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch erfüllt sind.

Mindestprovision: 2.980,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Maklerprovision, insbesondere bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, bleiben unberührt.

 


 

§ 4 Fälligkeit und Rechnungsstellung

Die Maklerprovision wird mit Abschluss des rechtswirksamen notariellen Kaufvertrages fällig, sofern der Provisionsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften entstanden ist.

Die Rechnung wird dem Kaufinteressenten in elektronischer Form oder auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 


 

§ 5 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Sämtliche von Rheinaura Immobilien zur Verfügung gestellten Informationen, Exposés, Unterlagen, Bilder, Objektinformationen und Kontaktdaten sind ausschließlich für den Kaufinteressenten bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Rheinaura Immobilien nicht gestattet.

Gibt der Kaufinteressent die ihm nachgewiesene Immobilie oder die dazugehörigen Informationen an einen Dritten weiter und kommt aufgrund dieser Weitergabe ein entsprechender Vertrag zustande, kann gegenüber dem Kaufinteressenten ein Provisionsanspruch entstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 


 

§ 6 Tätigkeit für den Verkäufer

Rheinaura Immobilien kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch für den Verkäufer tätig sein.

Soweit Rheinaura Immobilien von beiden Vertragsparteien eine Maklerprovision erhält, werden die gesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten eingehalten.

 


 

§ 7 Keine Garantie für den Vertragsabschluss

Rheinaura Immobilien kann weder den Abschluss eines Kaufvertrages noch einen bestimmten Kaufpreis oder bestimmte Vertragsbedingungen garantieren.

Die Entscheidung über den Kauf sowie über sämtliche Vertragsbedingungen liegt ausschließlich beim Kaufinteressenten und beim Verkäufer.

Durch diesen Maklervertrag wird keine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf der Immobilie begründet.

 


 

§ 8 Angaben zur Immobilie

Die Angaben zur Immobilie beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Informationen des Eigentümers, Verkäufers, Verwalters, Behörden oder sonstiger Dritter.

Rheinaura Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kaufinteressent wird darauf hingewiesen, die für seine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben und Unterlagen eigenständig zu prüfen.

 


 

§ 9 Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

Die Tätigkeit von Rheinaura Immobilien stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar.

Der Kaufinteressent ist selbst dafür verantwortlich, sich bei Bedarf durch entsprechende Fachberater beraten zu lassen.

 


 

§ 10 Datenschutz

Rheinaura Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung dieses Maklervertrages, zur Kommunikation mit dem Kaufinteressenten und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Rheinaura Immobilien.

 


 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Rheinaura Immobilien mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per E-Mail oder Brief, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass Rheinaura Immobilien bereits während der Widerrufsfrist mit der Maklerleistung beginnt, kann im Falle eines Widerrufs unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

 


 

VERLANGEN DES VORZEITIGEN BEGINNS

Ich verlange ausdrücklich, dass Rheinaura Immobilien bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Maklerdienstleistung beginnt.

Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Maklervertrages unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen kann.

 


 

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular verwenden:

An:
Rheinaura Immobilien

Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Maklervertrag über die Erbringung der Maklerdienstleistung.

Objekt-/Exposé-Nr.: ____________________

Name des/der Verbraucher(s):

 


 

Anschrift:

 


 

 


 

Datum des Vertragsschlusses:

 


 

Datum:

 


 

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

 


 

 


 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Angebote

Die Angebote von Rheinaura Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Vertraulichkeit

Alle von Rheinaura Immobilien zur Verfügung gestellten Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

3. Nachweis und Vermittlung

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von Rheinaura Immobilien ein entsprechender Vertrag zustande kommt und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch erfüllt sind.

4. Wirtschaftlich vergleichbare Geschäfte

Der Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäfts ein wirtschaftlich gleichartiges oder vergleichbares Geschäft über das nachgewiesene Objekt zustande kommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5. Vertragsabschluss durch Dritte

Gibt der Kaufinteressent das Angebot oder die Objektinformationen ohne Zustimmung von Rheinaura Immobilien an einen Dritten weiter und kommt dadurch ein entsprechender Vertrag zustande, bleiben die gesetzlichen Provisionsansprüche unberührt.

6. Haftung

Die Haftung von Rheinaura Immobilien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rheinaura Immobilien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Umsatzsteuer

Sämtliche im Vertrag genannten Bruttoprovisionen enthalten die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer.

Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz ändern, kann sich die Bruttohöhe der Provision entsprechend ändern, soweit gesetzlich zulässig.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung von Rheinaura Immobilien.

9. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Dieser Vertrag kann – soweit gesetzlich zulässig – elektronisch geschlossen werden. Eine eigenhändige Unterschrift ist bei einem wirksamen elektronischen Vertragsschluss nicht erforderlich.

 


 

HINWEIS ZUM DIGITALEN VERTRAGSSCHLUSS

Durch das Anklicken der entsprechend beschrifteten Schaltfläche gibt der Kaufinteressent eine verbindliche Vertragserklärung ab.

Die Schaltfläche muss bei einem entsprechenden Verbrauchervertrag eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Der Kaufinteressent erhält nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.

Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch erfüllt sind und ein entsprechender Vertrag zustande kommt.

 


 

Bestätigung des Kaufinteressenten

☐ Ich habe den Maklervertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese.

☐ Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen.

☐ Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

☐ Ich verlange ausdrücklich den vorzeitigen Beginn der Maklerleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Kaufinteressent: Muster

Datum: ____________________

Elektronische Bestätigung: ____________________

 


 

Rheinaura Immobilien

Ihr zuverlässiger Partner rund um die Immobilie.